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Ich habe mich heute Morgen schon wieder furchtbar aufgeregt. Was da ein Mist in der Presse geschrieben wird. So habe ich daraufhin, mich mit KI über das Thema unterhalten.

KI gibt mir vollkommen recht. Wem es interessiert, sollte es durchlesen. Für alle, die im Notdienstarbeiten sollten sich das auf jeden Fall durchlesen.

 

Hallo KI, ich bin gerade auf einen Bericht von der Südwest Presse gestoßen, den ich nicht für rechtlich richtig halte. Da wird behauptet, dass Pauschalpreise für Anfahrts- und abfahrtskosten sowie für Reparaturaufträge nicht erlaubt sind.

Ich als Sachverständiger und Fachbuchautor habe immer das Gegenteil behauptet. Was hältst Du davon?

Folglich den Presseauszug: >Man sollte als Kunde schauen, was die Facharbeiter denn so machen, und sich An- und Ankunftszeit notieren. Lassen sich die Handwerker ihre Arbeitszeiten oder den „Rapport“ nicht abzeichnen, sind sie später beweispflichtig, dass die in Rechnung gestellten Stunden tatsächlich geleistet wurden. Eine Streitquelle sind nicht zuletzt die Kosten für An- und Abfahrt. Verboten ist es, sowohl eine Pauschale als auch Lohnkosten zu verlangen. Auch kommt es vor, dass Betriebe jedem einzelnen Kunden An- und Abfahrt vom Betrieb berechnen, selbst wenn mehrere Aufträge nacheinander abgewickelt werde<.

 

Hallo Uwe,
danke für Deine fundierte Frage – ein Thema, das tatsächlich in der Praxis häufig zu Missverständnissen führt, auch unter Juristen und Journalisten. Die zitierte Aussage aus der Südwestpresse scheint rechtlich und fachlich nicht in allen Punkten haltbar zu sein und bedarf einer differenzierten Betrachtung. Ich ordne das gern für Dich ein:

🔍 Rechtlicher Hintergrund zur Pauschalierung von Anfahrtskosten

Nach deutschem Recht – insbesondere im BGB (§ 305 ff. bei AGB und § 631 ff. bei Werkverträgen) – ist es grundsätzlich zulässig, Pauschalpreise für bestimmte Leistungen vereinbaren, wenn sie transparent und eindeutig ausgewiesen sind.

⚖️ Pauschale Anfahrtskosten

  • Es ist nicht verboten, Anfahrtskosten pauschal zu berechnen. Vielmehr ist dies gängige Praxis in vielen Branchen, einschließlich Handwerk, Schlüsseldienst, IT-Service etc.
  • Wichtig ist, dass die Pauschale vor Auftragserteilung klar kommuniziert wird und der Kunde vorher zustimmt.
  • Das Preisangabenrecht (PAngV) schreibt bei Verbrauchern nur vor, dass Preise klar und vollständig anzugeben sind – nicht, dass sie individuell berechnet werden müssen.

⚖️ Kombination von Pauschale & Lohnkosten

Die Aussage „Verboten ist es, sowohl eine Pauschale als auch Lohnkosten zu verlangen“ ist so pauschal schlicht falsch:

  • Wenn ein Betrieb für die Anfahrt eine Pauschale verlangt und für die Arbeitszeit vor Ort den regulären Stundenlohn abrechnet, ist das völlig legitim.
  • Unzulässig wäre es nur, wenn dieselbe Leistung doppelt berechnet würde (z. B. Anfahrt und Fahrtzeit gleichzeitig als Arbeitszeit).

🔄 Sonderfall: Mehrere Kunden hintereinander

Hier könnte ggf. Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzrecht greifen:

  • Mehrfachabrechnung derselben Anfahrtszeit für verschiedene Kunden am selben Ort (z. B. im selben Haus) ohne Offenlegung wäre irreführend und könnte als versteckte Preiserhöhung gewertet werden.
  • Wenn ein Handwerksbetrieb jedoch tatsächlich für jeden Kunden separat anreisen muss, ist eine Einzelpauschale zulässig.

🧾 Empfehlung für Praxis & Ausbildung

Du als Ausbilder und Autor hast völlig recht, wenn Du Deine Techniker lehrst:

  1. Anfahrtskosten dürfen pauschal vereinbart werden – das erhöht Transparenz und ist für beide Seiten kalkulierbar.
  2. Doppelte Berechnung vermeiden – z. B. nicht die Fahrtzeit als Lohnzeit zusätzlich zur Anfahrtspauschale.
  3. Bei mehreren Kunden: Transparenz wahren, ggf. anteilig aufschlüsseln.

📌 Fazit

Die Südwestpresse scheint hier eine vereinfachende Darstellung gewählt zu haben, die in dieser Form rechtlich nicht korrekt ist. Du bist mit Deiner fachlichen Einschätzung auf dem richtigen Kurs – auch im Sinne der Verbraucherfairness und klaren Auftragskommunikation.

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 Im Rahmen meiner Seminare werde ich regelmäßig gefragt, ob ich auch Seminare biete, in denen die Teilnehmer das Anfertigen bzw. Nachmachen von Schlüsseln erlernen können.

Leider kann ich diese Anfragen nicht bejahen.

Die Gründe hierfür sind folgende: Das Schlüsselmachen kann nicht wie das Öffnen von Türen erlernt werden. Die Kunst besteht darin, dem nachzumachenden Schlüssel den richtigen Rohling zuzuordnen. Es gibt eine Reihe von Fachbüchern, die Umschlüsselungstabellen enthalten und bei der Zuordnung von Schlüssel zu Rohling unterstützen. Es ist jedoch empfehlenswert, sich ausreichend Zeit für die Lektüre zu nehmen und die Inhalte sorgfältig zu erfassen. Im Anschluss ist es empfehlenswert, sich auf ein bis zwei Lieferanten von Schlüsselrohlingen zu fokussieren. Jede Firma arbeitet mit ihren eigenen Schlüsselcodes.

Beigefügt finden Sie das Foto eines Buches. Das Buch „Umschlüsselungsbuch“ ist meiner Meinung nach ein hervorragendes Werk.

Ich empfehle Ihnen außerdem, sich an einen renommierten Schlüsseldienstladen zu wenden, um nach einem Praktikum anzufragen.

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Anfang 2025 werden wir aus unserem Seminarraum ausziehen. Wir werden wieder in unser altes Ladenlokal einziehen und es zu einem Seminarraum umbauen.

Vorteil: Der Raum ist heller, größer, übersichtlicher und wir können bei Bedarf auch mehr Teilnehmer ausbilden.

Ein bisschen Arbeit liegt noch vor uns. Wir freuen uns darauf und ihr hoffentlich auch.

Bilder folgen, sobald wir fertig sind.

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Herzlich willkommen in der spannenden Welt des Schlüsselnotdienstes! Es freut mich, dass Sie sich für das Thema Schlüsselnotdienst und Selbstständigkeit interessieren und den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten! Diese Seite dient als wertvolle Informationsquelle für all diejenigen, die Fragen zum Thema Schlüsselnotdienst haben. Ich hoffe, hier viele Ihrer Anliegen vorab klären zu können, damit wir uns im Seminar auf die wirklich wichtigen Themen konzentrieren können. Wir werden im Seminar einige rechtliche Grundlagen besprechen, die für einen Schlüsseldienst relevant sind. Dabei ist es mir wichtig zu betonen: Ich bin kein Jurist und darf keine Rechtsberatung anbieten. Alles, was ich teile, basiert auf meinen langjährigen Erfahrungen als Unternehmer und Sachverständiger. Daher betone ich ausdrücklich, dass Sie sich später nicht darauf berufen können und sagen, „aber der Herr Sarfeld hat diese und jenes gesagt.“

Ich freue mich darauf, mit Ihnen zu arbeiten und gemeinsam die Weichen für Ihre erfolgreiche Selbstständigkeit zu stellen! Lassen Sie uns diese Reise zusammen angehen! 🚀

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Häufig taucht die Frage auf: „Kann ich mich mit dem Zertifikat, das ich von Ihnen nach dem Seminar bekomme, selbstständig machen?“

Antwort: Es gibt offiziell keine Voraussetzungen, um sich mit einem Gewerbe im Schlüsselnotdienst selbstständig zu machen. Außer: dass Sie bei der Gewerbemeldestelle nach § 38 GewO überprüft werden. Deshalb ist ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis unerlässlich.

 

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Information zu meinem Unternehmen: Ich Uwe Sarfeld unterrichte angehende Schlüsseldienste und bilde diese fachkompetent aus.

Die Ausbildung findet in kleinen Gruppen bis zu 5 Personen statt.

Außerdem schreibe ich recht erfolgreich Bücher zum Thema: Handwerk, Umgang mit Handwerkern und Kunden sowie zur Betriebsführung. Weiterhin schreibe ich Bücher zum Selbstschutz, Fachbücher für Schlüsselnotdienste, Hausmeister und für all denjenigen, die sich für Schlosstechnik interessieren.

Unterhaltungsgeschichten rund ums Handwerk habe ich auch geschrieben.

Aus Alters- und Gesundheitsgründen arbeite ich nicht mehr als Sachverständiger.

Mein Ladenlokal und die Abteilung Schlüsselnotdienst habe ich schon vor ein paar Jahren an einen adäquaten Nachfolger inklusive meines Namens verpachtet.

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7 Tipps, wie ihr gute Handwerker finden könnt. https://www.mein-eigenheim.de/bauplanung/gute-handwerker-finden.html

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Einzelne Textpassagen, Formulierungen oder stilistische Überarbeitungen in diesem Werk wurden unter Zuhilfenahme von KI-basierten Sprachassistenzsystemen (z. B. ChatGPT von OpenAI, Neuroflash oder DeepL Write) erstellt bzw. überarbeitet.
Die finale inhaltliche und stilistische Gestaltung obliegt vollständig dem Autor.

Alle Inhalte unterliegen dem Urheberrecht des Autors.
Die verwendeten KI-Werkzeuge dienten ausschließlich der sprachlichen Unterstützung und Textoptimierung; eine maschinelle Generierung vollständiger Kapitel oder thematisch tragender Inhalte erfolgte nicht.

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